CE-KENNZEICHNUNG UND ZERTIFIZIERUNGEN

Die Verantwortung für die CE-Kennzeichnung liegt laut Gesetz beim Hersteller, der erforderlichenfalls die entsprechenden technischen Unterlagen vorlegen muss. Diese Dokumentation bescheinigt die Konformität der Produkte mit den europäischen Vorschriften und kann im Falle einer behördlichen Überprüfung angefordert werden.

Es ist daher unbedingt erforderlich, dass alle in Ihrem Labor oder Einzelhandelsgeschäft vorhandenen Maschinen diesen Vorschriften entsprechen, da sonst eine Geldstrafe verhängt wird!

Wir liefern mit unserem Maschinenpark eine gedruckte Bestätigung der Korrespondenz und / oder eine Kopie dieser Bescheinigungen, die normalerweise ausreichen, um etwaige Zweifel des Prüfers auszuräumen.

Die Zertifizierungsunterlagen werden zusammen mit der Druckmaschine bzw. zusammen mit der Anleitung geliefert. Bei Bedarf können wir Ihnen eine Kopie der Zertifikate per E-Mail zusenden.

Weitere Erläuterungen zur CE-Kennzeichnung auf folgender institutioneller Seite:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016XC0726(02)&from=DE

Nachfolgend sind die spezifischen Anweisungen aufgeführt, auf die unsere Maschinen reagieren.

 

MASCHINENRICHTLINIE

Die europäische Gesetzgebung sieht aus Sicherheitsgründen vor, dass bestimmte in Verkehr gebrachte Maschinen, darunter auch einige von uns vorgeschlagene, der sogenannten MD-Richtlinie 2006/42 / EG (die die Richtlinie 98/37 / EG ersetzt) ​​entsprechen solche Maschinen vom Benutzer. Die Korrespondenz bezieht sich insbesondere auf die Normen EN 61000-6-3: 2007 + A1: 2011; EN 61000-3-2: 2014; EN 61000-3-3: 2013

Weitere Informationen auf der folgenden institutionellen Website:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32006L0042

 

RICHTLINIE ZUR ELEKTROMAGNETISCHEN KOMPATIBILITÄT

Darüber hinaus sieht die europäische Gesetzgebung vor, dass diese Maschinen bestimmte Eigenschaften elektromagnetischer Dispersionen erfüllen, so dass die Verwendung solcher Maschinen keine Schäden verursachen kann. In diesem Fall erfolgt eine Korrespondenz gegen die sogenannte EMV-Richtlinie 2004/108 / EG, die sich auf die Normen EN 60335-2-45: 2002 + A1: 2008 + A2: 2012 und EN 60335-1-2012 bezieht

Weitere Informationen auf der folgenden institutionellen Website:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32004L0108

 

ISOLIERUNG UND ERDUNG

Es ist vorgesehen, dass dieselben Maschinen mit Ausnahme einiger Ausnahmen, die in der nächsten Zeile erläutert werden, mit einer Erdung ausgestattet sind, um versehentliche Stromschläge im Falle einer Fehlfunktion zu vermeiden, oder mit einer Isolierung der Klasse 1. In diesem Fall ist die CEI-Referenznorm EN 60335-1

In Fällen, in denen diese Erdung nicht vorhanden ist, bedeutet dies, dass die Maschine mit einer Isolierung der Klasse 2 ausgestattet ist.

Informationen an die Öffentlichkeit unter folgender Adresse:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzklasse_(Elektrotechnik)